Der Beruf des Podologen/in (medizinischer Fußpfleger/in) ist in Deutschland seit 2002 durch das Podologengesetz geschützt. Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die ihren Schwerpunkt auf Wellness und Verschönerung legt, ist die Podologie eine medizinische Fachdisziplin.
Wir Podologen arbeiten präventiv, therapeutisch und rehabilitativ am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß.
Unsere Füße tragen uns im Laufe eines Lebens etwa viermal um die Erde. Dennoch werden sie oft vernachlässigt. Eine professionelle Behandlung ist besonders wichtig bei:
Diabetes mellitus: Zur Vorbeugung und Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms.
Neuropathien: Erkennen von Veränderung und Weiterleitung zum Arzt.
Nagelproblemen: Wie eingewachsene Nägel (Unguis incarnatus) oder Nagelpilz.
Hautveränderungen: Übermäßige Hornhautbildung, Hühneraugen (Clavi) oder Warzen.
Fehlstellungen: Unterstützung durch Reibungs- und Druckschutz oder spezielle Spangentherapien.
Und dabei arbeiten wir eng mit den Ärzten und auch Pflegepersonal zusammen.
Gut zu wissen: Da die Podologie ein anerkannter Heilberuf ist, führen wir Behandlungen oft auf ärztliche Verordnung durch. In diesen Fällen können die Kosten (je nach Indikation) von den Krankenkassen übernommen werden.
Die Podologie Praxis Katrin Hannen ist eine reine Privat/Selbstzahler Praxis. Sie können ihre Private Krankenkasse nach einer Kostenübernahme der Behandlung, mit einem Privatrezept vom Arzt, fragen, oftmals übernehmen diese dann einen Teil oder sogar die gesamten Kosten. In manchen Fällen übernehmen auch die gesetzlich Krankenkassen einen Teil oder ganz die Behandlung von Privaten Podolgiepraxen, dies muss aber vor der Behandlung angefragt werden und es ist ebenfalls ein Privatrezept erforderlich.